Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen («AGB») der Hospitality Real Estate AG für Acasa Suites («Hotel») für die Vermietung von Hotelzimmern einen Gast («Vertragspartner») und die Vermietung von Meetingräumen und die Durchführung von Veranstaltungen durch einen Veranstalter («Vertragspartner»).

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I. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für die Erbringung von Unterkunfts- und damit verbundenen Dienstleistungen, welche die Hospitality Real Estate AG für Acasa Suites (nachfolgend „Hotel“) gegenüber Vertragspartnern erbringt. Sämtliche Angebote des Hotels basieren auf diesen AGB, welche integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen Hotel und Vertragspartner bilden. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag mit dem Vertragspartner gehen diese AGB vor. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nur zur Anwendung, falls dies schriftlich im Voraus zwischen den Parteien vereinbart worden ist.

II. Vertragsabschluss

Die AGB sind vertraglicher Bestandteil aller Vereinbarungen des Hotels. Mit der Buchung/Miete von Zimmern und/oder Dienstleistungen akzeptiert der Vertragsnehmer die vorliegenden AGBs. Ist der Vertragspartner/Besteller nicht der Vertragspartner selbst, sondern erfolgt die Bestellung für einen Dritten als Vertragspartner, so haftet der Besteller neben dem Vertragspartner solidarisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Vertragspartner und Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen und den Meldezettel entsprechend auszufüllen.

III. Dienstleistungen, Zahlungen, Preise und Verrechnung

1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die bestellten Leistungen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen in Verbindung mit Veranstaltungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2. Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers innerhalb einer Kategorie.
3. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. Kommt es nach dem Vertragsabschluss zu einer Mehrwertsteueranpassung, so gilt der zur Zeit der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz.
4. Alle Zimmerpreise verstehen sich zuzüglich der Environment Fee von CHF 2.50 pro Gast pro Nacht. Die Environment Fee betrifft alle Buchungen unabhängig von der Länge der Buchung. Ausgenommen sind lediglich Gäste, die ihren Wohnsitz bei uns gemeldet haben, welche ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung ihrer Meldebestätigung der Einwohnerkontrolle von der Environment Fee befreit sind.
5. Möchte der Vertragspartner die Anzahl reservierter Hotelzimmer ändern, zusätzliche Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nehmen oder die Aufenthaltsdauer ändern, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Hotels, welche von einer Preisanpassung abhängig gemacht werden kann.
6. Bei Nichterscheinen (sog. „No-shows”) oder frühzeitiger
Abreise sind 100% der reservierten oder noch nicht bezahlten Übernachtungen geschuldet (nach Check-In sind keine Änderungen der Reservation möglich: Im Falle einer Änderung resp. Verkürzung des Aufenthaltes werden 100% des ursprünglichen gebuchten Aufenthaltes berechnet).
7. Gemäss den geltenden Kreditrichtlinien werden Beherbergungskosten zum Zeitpunkt der Buchung, spätestens jedoch bei Anreise fällig. Für allfällige Extras wird ein Depotbetrag von CHF 100 pro Nacht (max. CHF 500) mittels Kreditkarten Pre-Authorisation als Garantie reserviert und wöchentlich resp. bei Abreise abgerechnet. Alternativ kann der Gast ein Cash Depot hinterlassen (CHF 100 pro Nacht, wobei mind. CHF 200, max. CHF 500 gilt). Bei Firmenkunden können individuell vereinbarte Konditionen gelten. Die Zahlung erfolgt entweder mittels Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express), Debit Card (EC/Maestro, V Pay) oder in bar (CHF, EUR) zum hinterlegten Tageskurs. Allfälliges Wechselgeld wird in CHF bezahlt.
8. Falls die Parteien eine Bezahlung mittels Rechnung vereinbaren, ist der gesamte Betrag spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Im Falle einer nicht fristgemässen Zahlung ist das Hotel berechtigt, Zinsen in der Höhe von 5% auf dem Rechnungsbetrag sowie eine Mahngebühr von CHF 40 zu verrechnen.
9. Das Hotel ist berechtigt, überfällige Rechnungen, Schäden und fehlende Einrichtungsgegenstände im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Kreditkarte des Vertragspartners, angegeben bei der Buchung, zu belasten.
10. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
11. Das Hotel kann bei Aufenthalten, die länger als eine Woche dauern, oder für Forderungen von über CHF 1000 Zwischenabrechnungen ausstellen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
12. Der Vertragspartner darf nur unbestrittene und definitive Ansprüche mit solchen des Hotels verrechnen oder entsprechende Zahlungen zurückbehalten.

IV. Zimmerüber- und Rückgabe

1. Reservierte Hotelzimmer können durch den Vertragspartner am vereinbarten Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden.
2. Early Check-in kann nach Verfügbarkeit gegen folgende Gebühr gebucht werden (bis 09.00 Uhr: 100% des Zimmerpreises / 9.00 – 12.00 Uhr: CHF 100 /
12.00 - 15.00Uhr CHF 30 pro Stunde)
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt abzugeben. Nach 11.00 Uhr kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% und ab 18.00 Uhr 100% des Zimmerpreises der folgenden Nacht in Rechnung stellen.
4. Sollte das Zimmer nach Abreise nicht vollständig geräumt oder übermässig verschmutzt sein, behält sich das Hotel vor, den zusätzlichen Aufwand gemäss Tarif zu verrechnen.
5. Late Check-out kann nach Verfügbarkeit gegen Gebühr gebucht werden (11.00 – 14.00 Uhr: CHF 30 pro Stunde / 14.00 – 18.00 Uhr: CHF 100 / Ab 18.00 Uhr: 100% des Zimmerpreises)

V. Zimmerauflagen und Zusatzleistungen

1. Haustiere sind nur mit vorheriger schriftlicher Bewilligung und gegen Zusatzgebühr (CHF 30 pro Nacht pro Tier) erlaubt und dürfen die Ruhe und das Wohlbefinden der anderen Gäste und des Personals nicht beeinträchtigen. Bei längeren Aufenthalten kann bei Bedarf bei Abreise eine zusätzliche Grundreinigung nach Aufwand gemäss Tarif verrechnet werden.
2. Zusätzliche Zimmerreinigungen auf Wunsch des Gastes werden wie folgt verrechnet:
Basic Suite: CHF 30 Studio Suite: CHF 35
Acasa Suite: CHF 50 Rooftop Suite: CHF 80
Two-Bedroom Acasa Suite : CHF 80
3. Das Hotel ist in allen Bereichen ein Nichtraucher-Hotel. Auch das Benutzen von Räucherstäbchen ist nicht gestattet. Rauchen im Zimmer wird mit mind. CHF 200 verrechnet. Je nach Aufwand behalten wir uns vor, die Gebühr entsprechend zu erhöhen, um die Grundreinigungsarbeiten zu decken. Sollte das Zimmer wegen Rauchgeruch, Reinigung oder Instandhaltung in der Folgenacht nicht verkauft werden können, wird zuzüglich zu den Reinigungskosten eine Zusatznacht verrechnet.
4. Maximal 2 Kinder bis 6 Jahre schlafen kostenfrei im Zimmer der Eltern in den vorhandenen Betten.
5. Sofabetten für Kinder werden mit CHF 50 pro Nacht pro Kind berechnet. Babybetten sind kostenfrei.
6. Sofabetten für Erwachsene werden mit CHF 50 pro Nacht pro Person verrechnet (nur möglich in Acasa Suite und Rooftop Suite).
7. Der Vertragspartner hat das Recht auf die Nutzung seines gemieteten Zimmers/Raumes. Korridore dürfen nicht für die Lagerung von Gegenständen benutzt werden. Der Kofferraum bei der Reception ist ausschliesslich für die Lagerung von Gepäckstücken am Anreisetag (vor Zimmerbezug) und Abreisetag (nach Check-out) gedacht.

VI. Rückgabe-/Stornierung von Zimmern

1. Individualbuchungen von 1-9 Zimmern können gemäss Ratenbestimmungen storniert werden:
Prepaid Rate: Vorauszahlung ohne Möglichkeit der Rückerstattung
Flexible Rate: Änder- und stornierbar bis 1 Tag vor Anreise 15 Uhr. Im Falle einer späteren Stornierung oder Nichtanreise werden 100% der ersten Nacht verrechnet (siehe auch Ziff. III. 5. No-Show).
2. Gruppen:
Stornierungen von Zimmern bei einem Kontingent von 10 bis 35 Zimmern
- bis 30 Tage vor Anreise: 100% der gebuchten Nächte kostenfrei stornierbar
- 29 bis 8 Tage vor Anreise: 20% der gebuchten Nächte kostenfrei stornierbar
- ab 7 Tage vor Anreise: Belastung von 100% Stornierungskosten (inkl. No-Show)
Stornierungen von Zimmern bei einem Kontingent ab 36 Zimmern
- Bis 3 Monate vor Ankunft: 100% der jeweils gebuchten Zimmer pro Tag kostenfrei stornierbar. Die 100% beziehen sich auf das gebuchte Zimmerkontingent pro Tag.
- Bis 2 Monate vor Ankunft: 80% der jeweils gebuchten Zimmer pro Tag kostenfrei stornierbar. Die 80% beziehen sich auf das gebuchte Zimmerkontingent pro Tag.
- Bis 1 Monat vor Ankunft: 50% der jeweils gebuchten Zimmer pro Tag kostenfrei stornierbar. Die 50% beziehen sich auf das gebuchte Zimmerkontingent pro Tag.
- Bis 14 Tage vor Ankunft: 20% der jeweils gebuchten Zimmer pro Tag kostenfrei stornierbar. Die 20% beziehen sich auf das gebuchte Zimmerkontingent pro Tag.
- Bis 7 Tage vor Ankunft: 10% der jeweils gebuchten Zimmer pro Tag kostenfrei stornierbar. Die 10% beziehen sich auf das gebuchte Zimmerkontingent pro Tag.
- Ab 7 Tage vor Ankunft: Belastung von 100% Stornierungskosten (inkl. No-Show)
Für nachträglich zusätzlich zum vereinbarten Kontingent gebuchte Zimmer gelten die gleichen Stornobedingungen.
3. Für Firmenkunden mit Jahreskontingent gelten die Stornierungskonditionen gemäss separater Vereinbarung.
4. Langzeit bzw. monatliche Aufenthalte Zum Zeitpunkt der Buchung ist eine Vorauszahlung in der Höhe einer Monatsmiete fällig. Die Buchung ist stornierbar wie folgt:
bis 30 Tage im Voraus ohne Stornierungskosten
29 – 15 Tage vor Anreise: Stornierungskosten von 10% einer Monatsmiete
14 – 3 Tage vor Anreise: Stornierungskosten von 75 % einer Monatsmiete
Weniger als 3 Tage vor Anreise: Stornierungskosten von einer Monatsmiete
bei frühzeitiger Abreise werden 100 % jedoch maximal eine Monatsmiete berechnet.

VII. Veranstaltungen

1. Bei Restaurantbuchungen und Veranstaltungen ab 9 Personen wird ein BEO erstellt und unterzeichnet. Bei Anlässen mit einem vereinbarten Betrag (gemäss BEO) von über CHF 1500 wird mit der Buchung eine Vorauszahlung von 50% der Anlasskosten fällig. Der Restbetrag ist zahlbar bei Anlassende im Restaurant.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl sowie Bestuhlung spätestens 4 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Änderungen von Bestuhlung oder Serviceleistungen in weniger als 4 Werktagen vor der Veranstaltung behält sich das Hotel vor, eine Umbau-bzw. Servicepauschale von CHF 100 zu verrechnen.
3. Stornobedingen für Veranstaltungen:
-Absage bis 14 Tage vor dem Anlass: Der Anlass kann ohne Kosten annulliert werden
- Absage 13 bis 7 Tage vor dem Anlass: 50% der Anlasskosten werden als Annullationskosten verrechnet.
- Absage 6 bis 4 Tage vor dem Anlass: 80% der Anlasskosten werden als Annullationskosten verrechnet.
- Absage ab 3 Tage vor dem Anlass: 100% der Anlasskosten werden als Annullationskosten verrechnet.
4. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden Getränke gemäss dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrauchte Flaschen gelten als vollumfänglich verbraucht.
5. Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung.
6. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels vereinbarte Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, ist das Hotel berechtigt, zusätzliche Kosten für den Einsatz von Personal sowie die Nutzung der Räumlichkeiten und der Ausstattung in Rechnung zu stellen.
7. Bei Veranstaltungen, die über die üblichen Restaurantöffnungszeiten hinausgehen, wird das Bedienungspersonal für den Zeitraum ausserhalb der Öffnungszeiten zusätzlich verrechnet.
8. Die zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Kosten wie zusätzlich bestellte Speisen und Getränke werden entsprechend der vorgängig definierten Kostenübernahme abgerechnet. Begleichen Veranstaltungs-Teilnehmer ihre persönlichen Kosten nicht, haftet der Vertragspartner solidarisch mit den Teilnehmern der Veranstaltung.
9. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung seiner Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen und die für seine Veranstaltung geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
10. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Vertragspartner anzumelden und abzugelten.
11. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen des Hotels bei der Bewerbung seiner Veranstaltung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels nutzen.
12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nicht mitbringen.
13. Soweit das Hotel auf Veranlassung des Vertragspartners technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und in Vollmacht des Vertragspartners; dieser ist zur pfleglichen Behandlung und zur Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
14. Die Verwendung eigener elektronischer Anlagen des Vertragspartners unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, bedingt durch die Verwendung dieser Geräte, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Das Hotel behält sich vor, entstehende Stromkosten pauschal zu erfassen und zu berechnen
15. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass etwaiges mitgebrachtes Dekorations- oder sonstiges Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Dies hat er dem Hotel auf Verlangen nachzuweisen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorgängig mit dem Hotel abzustimmen.
16. Die mitgebrachten Verpackungsmaterialien, Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der
Vertragspartner dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Vertragspartners vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Raummiete berechnen.
17. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die er selbst, Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher oder seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen verursachen.
18. Machen ausserordentliche Verschmutzungen im freien Ermessen des Hotels Spezialreinigungen oder zusätzliche Kehrichtabfuhren notwendig, trifft das Hotel die entsprechenden Vorkehrungen und stellt dem Vertragspartner den entsprechenden Mehraufwand in Rechnung.
19. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Verbindlich dafür sind die vom Hotel angegeben Höchstzahlen. Der Vertragspartner ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich (keine Blockierung der Notausgänge, Einhaltung des Rauchverbots etc.). Im Falle einer Zuwiderhandlung lehnt das Hotel jede Haftung ab.
20. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheitsmassnahmen verlangen.

VIII. Rücktritt des Hotels / Verweisungsrecht

1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Vertragspartner auf Schadenersatz zu verklagen.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Vertragspartners oder Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Hotel zuzurechnen ist;
- der Vertragspartner die gemieteten Räume ohne Zustimmung des Hotels Dritten zur Nutzung überlässt.
3. Das Hotel ist berechtigt, einem Vertragspartner den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei Ankunft des Vertragspartners begründete Sorge besteht, dass der Vertragspartner unter Einfluss von Drogen und Alkohol steht oder sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält oder bei der Zimmerbuchung irreführende oder falsche Angaben hinsichtlich wesentlicher Tatsachen, namentlich seiner Person oder den Zweck der Hotelbuchung macht.
4. Das Hotel ist berechtigt, den Vertrag ohne Entschädigung zu widerrufen, wenn es gute Gründe hat zu glauben, dass das Verhalten des Gastes einen reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte. Das Hotel behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Vertragspartner auf Schadenersatz zu verklagen.
5. Übt das Hotel sein Rücktritts- oder Verweisungsrecht aus, hat der Vertragspartner oder der betroffene Vertragspartner gegenüber dem Hotel keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6. Im Falle, dass die reservierten Hotelzimmer unerwarteterweise nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist das Hotel dafür besorgt, eine Unterkunft in einem Hotel ähnlicher Kategorie und vergleichbarer Qualität zu organisieren. Zudem wird das Hotel folgende in diesem Zusammenhang entstehende Kosten übernehmen:
- Transport vom Hotel zum Hotel ähnlicher Kategorie;
- Zimmerpreisdifferenz des Hotels ähnlicher Kategorie.
Das Hotel übernimmt keine anderen als die soeben
erwähnten Kosten.

Falls das Hotel aufgrund Vertragsauflösung gemäss Ziff. VIII. 4) vom Vertragspartner eine Entschädigung verlangen kann, ist das Hotel berechtigt, eine Pauschalentschädigung geltend zu machen.

IX. Vertragsauflösung / -kündigung durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner kann den Vertrag mit dem Hotel nur künden, soweit dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Falls der Vertragspartner das Kündigungsrecht nicht in der vertraglich vereinbarten Frist ausübt, verwirkt das Kündigungsrecht bei Fristablauf und der Vertrag bleibt in vollem Umfang bestehen mit der Folge, dass der Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Entschädigung bezahlen muss, auch wenn er die angeforderten Leistungen und Waren nicht in Anspruch genommen hat.

X. Mängel, Haftung, Handlungseinschränkungen

1. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Materialien und Gerätschaften ab, die durch den Vertragspartner oder durch ihn beauftragte und eingeladene Drittpersonen ins Hotel gebracht worden sind. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
2. Im Übrigen haftet das Hotel für Vermögensschäden des Vertragspartners, dessen Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher oder seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Hotels. Die Haftung für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzungen und – Ausschlüsse gelten für alle Schadensersatz-ansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
3. Das Hotel kann jederzeit einen angemessenen Versicherungsnachweis seitens des Vertragspartner verlangen.
4. Der Vertragspartner hat die öffentliche Ordnung zu beachten. Er verpflichtet sich, das Hotel für alle privat- oder öffentlich-rechtlichen Ansprüche von öffentlicher Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmern, Gästen oder Angestellten), welche aufgrund von durch den Vertragspartner organisierten Veranstaltungen beruhen, schadlos zu halten und hierfür vollumfänglich aufzukommen.
5. Das Hotel ist lediglich haftbar für vorsätzliche oder grobfahrlässige vertragliche oder ausservertragliche
Schäden, und nur für direkte Schäden. Jegliche weitere Haftung des Hotels, insbesondere im Fall von leichter Fahrlässigkeit, ist ausdrücklich wegbedungen.
6. Das Hotel hat vom Vertragspartner die Erlaubnis, die gemietete Unterkunft ohne seine Anwesenheit zwecks Reinigung, technischer Wartung, Mängelbehebung etc. zu betreten. Der Zutritt gilt nicht als Hausfriedensbruch gem. Art 186 StGB.
7. Das Hotel ist berechtigt, überfällige Rechnungen, Schäden und fehlende Einrichtungsgegenstände im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Kreditkarte des Vertragspartners, angegeben bei der Buchung, zu belasten.
8. In der gemieteten Unterkunft dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Es ist insbesondere verboten, etwas an der Decke zu befestigen oder Lüftungsauslässe oder Brandmelder abzudecken. Jegliche Manipulation des Brandmelders wird mit CHF 500 zuzüglich allfälliger Folgekosten verrechnet. Ein möglicher Feuerwehreinsatz wird weiterverrechnet.
9. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, die gemietete Unterkunft oder Räumlichkeit an Dritte weiter zu vermieten oder sie Dritten zu überlassen. Es ist weiterhin nicht gestattet, in der gemieteten Unterkunft irgendeine Form von Gewerbe zu betreiben.
10. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden, welche aus der Internetnutzung entstehen können (z.B. Spam, Viren oder auch Ausfälle der Verbindung). Der Gast ist verpflichtet, seine eigenen Geräte vor Schadsoftware zu schützen um zu verhindern, dass über das Netzwerk des Hotels Spam oder Viren versendet werden. Das Hotel behält sich vor, Nutzer vom Internetzugang auszuschliessen. Das Hotel ist weiterhin verpflichtet, gewisse Aktivitäten zu speichern. Im Übrigen gelten die verbindlichen Datenschutzrichtlinien.
11. Sämtliche Ansprüche gegen das Hotel verwirken grundsätzlich ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertragspartner Kenntnis der Umstände, welche zu Ansprüchen führen können, erlangt. Schadenersatzansprüche verwirken unabhängig vom Zeitpunkt der Kenntnis nach fünf Jahren. Diese vertraglichen Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung seitens des Hotels.
12. Die persönliche Post wird von der Rezeption an die Vertragspartner verteilt. Das Hotel übernimmt keine Haftung für fehlende Post oder für Nachsendung der Post nach Abreise.
13. Für gesundheitliche Notfälle oder bei Bedrohungen muss die Polizei oder die Notfallnummer der Ärzte kontaktiert werden. Haustechnische Notfälle sind an der Rezeption zu melden. Reparaturen werden je nach Dringlichkeit von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr durchgeführt.

XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand; Salvatorische Klausel

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Zürich. Der Vertragspartner mit Domizil im Ausland anerkennt als Betreibungsdomizil Zürich.
3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Das Hotel ist berechtigt, die Vertragspartner an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Ort zu betreiben oder einzuklagen.
4. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unzulässig sein, sollen die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt bleiben. In diesem Fall soll die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, welche dem Zweck der ungültigen Bestimmung und dem gesamten Vertrag am nächsten kommt.
6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können künftigen Änderungen unterliegen

Zürich, September 2023
Hospitality Real Estate AG für Acasa Suites